Immer wieder werde ich gefragt
ob ich medizinische Fußpflege anbiete.
Die „medizinische Fußpflege“ gibt es in Österreich nicht und ist diese Formulierung in Österreich unzulässig und nicht erlaubt.
Der Begriff wird in Deutschland verwendet, da man dort zwischen „Medizinscher Fußpflege“ und „Kosmetischer Fußpflege“ bereits in der Ausbildung unterscheidet.
In Österreich gibt es keine einschlägige Ausbildung hiefür und es ist auch rechtlich nicht vorgesehen, diesen Begriff zu verwenden.